Ein Vertrag ist in der Regel auch dann bindend, wenn er mündlich geschlossen wurde, doch die Beweislast liegt in solch einem Fall immer bei Ihnen.
Bestreitet Ihr Vertragspartner beispielsweise die Absprache, haben Sie oft nur eine geringe Chance, diese tatsächlich zu beweisen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch mit finanziellen Verlusten für Ihr Unternehmen verbunden sein. Zum Beispiel dann, wenn ein Kunde nach Auftragserfüllung sagt, er hätte die von Ihnen durchgeführte Leistung nicht in Auftrag gegeben oder das zu zahlende Honorar, das auf einer Rechnung angegeben ist, entspricht nicht der Absprache.
Daher sind konkrete (was genau, wie, wieviel, bis wann...) Angebote sinnvoll.
Um einer Mängelrüge vorzubeugen, empfehlen wir in bestimmten Fällen ein Abnahmeprotokoll (Bsp. Badsanierung).
Vermeiden Sie streitige Forderungen, indem Sie während des Auftragsverlaufes immer wieder Ihren Kunden einbinden.
Vermeiden Sie Zeitverlust, indem Sie die Rechnung sofort erstellen. Je mehr Zeit vergeht, desto höher ist das Risiko einer Nichtzahlung.
Das Zahlungsziel an den Schuldner mit Datum definieren (z.B. 31.03.2017). Vermeiden Sie dehnbare Formulierungen wie „sofort“ „innerhalb einer Woche“ oder „innerhalb 30 Tagen“.
Die Zahlungsfrist ist nach festem Zahldatum überschritten, schicken Sie SOFORT eine Mahnung mit Fristsetzung (genanntes Datum wie bei Rechnung).
Vermeiden Sie Formulierungen wie „Erste Mahnung“ oder „Erinnerung“. Der Schuldner erhält sonst das Signal, dass noch weitere Mahnungen folgen ohne Konsequenz.
Schreiben Sie EINE Mahnung selbst und weisen Sie Ihren Kunden darauf hin, dass Sie die Forderung bei Nichtzahlung an ein Inkassounternehmen übergeben und hier ein Kostenrisiko für Ihren Kunden entsteht.
Wenn Sie JURCASH nutzen möchten, wenden Sie sich gleich direkt an Ihren Inkassospezialisten, die First Debit GmbH. Wenn Sie dort Ihre NRV-Versicherungsscheinnummer nennen, erhalten Sie die JURCASH-Konditionen und sofort umfassende Hilfe.
Vorher:
Mit Ihrem Versicherungsschein übersenden wir Ihnen einen JURCASH-Leitfaden, der Ihnen alle Informationen zur Verfügung stellt. Legen Sie diesen am besten zu Ihren Rechnungsunterlagen. Dann haben Sie alles immer griffbereit.
Kurz nach dem Versicherungsschein erhalten Sie Ihre persönlichen Login-Daten für das Online-Forderungsmanagement unseres Inkassopartners. Damit können Sie sich gleich auf www.firstdebit.de unverbindlich registrieren.
UNSER TIPP: Nutzen Sie das Online-Portal zur Forderungsübergabe, Statusbeobachtung der laufenden Fälle, für Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte und zur Erfolgskontrolle. Rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche können Sie hier tätig sein. So sind Sie schnell und jederzeit auf dem aktuellsten Stand. Leidige Papierarbeit entfällt. Wiedervorlagen sind nicht notwendig.
Sollten Sie das Online-Portal nicht nutzen wollen, nehmen Sie mit der First Debit GmbH per Telefon, Email, Fax oder Brief Kontakt auf.
ACHTUNG: Übergeben Sie keine Originale. Unser Inkassopartner benötigte diese zur Bearbeitung nicht.
Kontaktaufnahme durch First Debit mit dem JURCASH-Kunden (Gläubiger) zum weiteren Vorgehen.
‐ Einstellung
‐ Gerichtliches Mahnverfahren auf eigene Kosten einleiten
‐ hängt vom rechtlichem Sachverhalt und von der Forderungshöhe ab