Ansprüche sichern und offene Forderungen dem Profi übergeben!
Ihr Inkassospezialist übernimmt:
- unverzügliche Zahlungsaufforderung mit SCHUFA-Hinweis.
- zweite Inkassomahnung.
- Schuldnercheck mit Bonitätsprüfung.
Ergebnis: Der Schuldner ist zahlungsfähig und ermittelbar und die Forderung ist unstrittig. - Meldung an die SCHUFA und Beantragung eines Mahnbescheides.
- Zwangsvollstreckungsverfahren bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
- Widerspruch Mahnbescheid ohne Angabe von Gründen
- Prüfung Erfolgsaussichten positiv
- Forderung war im vorangegangenen Mahnverfahren unstreitig
- Diese besondere Zusatzleistung gilt für Forderungen bis 20.000 Euro
- wenn Sie das Verfahren gewinnen
- wenn Ihr Verfahren mit einem Vergleich endet
- keinerlei Vorschusszahlungen für Gerichts- und Anwaltskosten
- keine Vorschusszahlungen von Bearbeitungskosten
- keine weitere kostenpflichtige Risikoprüfung
Und wenn Ihr Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt?
JURCASH vor Gericht
Voraussetzungen:
Ihr Inkassopartner steht Ihnen bei der Klage vor Gericht in der 1. Instanz zur Seite und übernimmt von Beginn an sämtliche Kosten – selbst dann, wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird!
Das sind Ihre zusätzlichen Vorteile: