JURCASH

Ansprüche sichern und offene Forderungen dem Profi übergeben!

Ihr Inkassospezialist übernimmt:

  1. unverzügliche Zahlungsaufforderung mit SCHUFA-Hinweis.
  2. zweite Inkassomahnung.
  3. Schuldnercheck mit Bonitätsprüfung.
    Ergebnis: Der Schuldner ist zahlungsfähig und ermittelbar und die Forderung ist unstrittig.
  4. Meldung an die SCHUFA und Beantragung eines Mahnbescheides.
  5. Zwangsvollstreckungsverfahren bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
  6. Und wenn Ihr Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt?

    JURCASH vor Gericht

    Voraussetzungen:

    • Widerspruch Mahnbescheid ohne Angabe von Gründen
    • Prüfung Erfolgsaussichten positiv
    • Forderung war im vorangegangenen Mahnverfahren unstreitig
    • Diese besondere Zusatzleistung gilt für Forderungen bis 20.000 Euro

    Ihr Inkassopartner steht Ihnen bei der Klage vor Gericht in der 1. Instanz zur Seite und übernimmt von Beginn an sämtliche Kosten – selbst dann, wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird!

    • wenn Sie das Verfahren gewinnen
    • wenn Ihr Verfahren mit einem Vergleich endet

    Das sind Ihre zusätzlichen Vorteile:

    • keinerlei Vorschusszahlungen für Gerichts- und Anwaltskosten
    • keine Vorschusszahlungen von Bearbeitungskosten
    • keine weitere kostenpflichtige Risikoprüfung