Fragen & Antworten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu JURCASH.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Hier hilft man Ihnen gerne weiter: zum Kontaktformular
Was ist JURCASH
JURCASH ist eine Serviceleistung für Kunden der NRV mit einem Gewerbe-Rechtsschutzversicherungsvertrag oder einem Vermieter-Rechtsschutzversicherungsvertrag.
JURCASH bietet Selbstständigen und Gewerbetreibenden sowie Vermietern eine umfangreiche Inkassodienstleistung, bei der unbezahlte, fällige und unstrittige Rechnungen durch einen Inkassospezialisten eingefordert werden. Darüber hinaus können spezielle Zusatzleistungen, z.B. die Online-Abfrage von Bonitäts- und Wirtschaftsauskünften über Kunden und Geschäftspartner, genutzt werden.
Ist JURCASH eine Versicherung?
Nein, JURCASH ist eine zusätzliche Serviceleistung und ohne weitere Versicherungsprämie in allen Gewerbe-Rechtsschutz-Verträgen und Vermieter-Rechtsschutz-Verträgen der NRV enthalten. JURCASH ist keine Versicherungsleistung des Rechtsschutz-Versicherungsvertrages.
Wenn Sie JURCASH nutzen, wird dies nicht als Rechtsschutz-Schadenfall gewertet. Nutzen Sie JURCASH so oft Sie möchten.
Gilt für JURCASH eine Selbstbeteiligung?
Nein, da JURCASH eine zusätzliche Serviceleistung ist, gilt hier die Selbstbeteiligung, die ggf. im Versicherungsvertrag vereinbart ist, nicht.
Können alle Branchen JURCASH nutzen?
Ja, denn JURCASH gilt bei allen Gewerbearten, für die eine Rechtsschutzversicherung bei der NRV möglich ist. Darüber hinaus steht JURCASH auch landwirtschaftlichen Betrieben und Vereinen zur Verfügung.
HINWEIS: Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Kunden aus einigen anderen Heilberufen können JURCASH auf vorherige Anfrage bei der First Debit GmbH nutzen. Hier müssen Bestimmungen des besonderen Datenschutzes im Einzelfall geprüft werden.
Gibt es JURCASH auch für Privatkunden?
Ja, für Vermieter. Für alle anderen privaten Forderungen, wie z.B. Darlehen per Handschlag, kann JURCASH nicht angewendet werden, da von vornherein eine Geltendmachung ohne einwandfreie juristische Grundlage nicht möglich ist.
Ab wann kann ich JURCASH nutzen?
Sofort, wenn der Rechtsschutzantrag bei der NRV angenommen ist bzw. der Einschluss in dem bestehenden Vertrag vorgenommen wurde.
Es gelten keinerlei Wartezeiten, selbst wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag bei der NRV zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.
Ist JURCASH für alle meine Forderungen möglich?
Ja! Auch für Forderungen, die vor Vertragsbeginn bei der NRV entstanden sind, solange diese nicht nach den gesetzlichen Fristen (idR. drei Jahre) verjährt sind.
JURCASH ist auch möglich für Forderungen aufgrund rechtskräftiger Vollstreckungsbescheide, Urteile oder sonstigen so genannten „Titeln“, z.B. um die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Im Rahmen der Langzeitüberwachung werden die Vermögensverhältnisse des Schuldners beobachtet und – sobald möglich – geeignete Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung ergriffen.
Ist die Anzahl der Forderungen begrenzt, die ich übergeben kann?
Nein! Nutzen Sie JURCASH so oft wie nötig. Im traditionellen Inkassoverfahren erwarten Sie auch keine Begrenzungen bei den Forderungshöhen, d.h. es gibt weder Mindest- noch Höchstgrenzen.
Bei JURCASH vor Gericht darf die Forderung nicht höher als 20.000 Euro sein. Liegt der Wert doch mal darüber, sprechen Sie bitte direkt mit der First Debit GmbH.
Wann ist meine Forderung „strittig“ oder „streitig“?
Eine Forderung ist dann strittig, wenn diese massiv, also bereits schriftlich durch den Schuldner oder sogar durch Einschaltung von Rechtsanwälten bestritten wird.
oder:
Eine Forderung ist dann strittig, wenn der Sachverhalt eine Klärung vor Gericht notwendig erscheinen lässt.
Was geschieht, wenn meine Forderung bei Übergabe bereits „strittig“ ist?
Grundsätzlich gilt: Eine bereits strittige Forderung kann durch den Inkassopartner nicht bearbeitet werden.
TIPP: JURCALL – für eine erste Rechtsberatung per Telefon oder Email. Direkt durch unabhängige Rechtsanwälte.
Was geschieht, wenn meine Forderung während des Inkassoverfahrens „strittig“ wird?
Widerspricht der Schuldner der Forderung nach der ersten oder zweiten Inkassomahnung wird der JURCASH-Kunde informiert. Er kann dann entscheiden, ob er auf eigenes Kostenrisiko die Forderung weiterverfolgt.
Widerspricht der Schuldner nach dem Erlass des Mahnbescheids gilt JURCASH vor Gericht.
TIPP:JURCALL – für eine erste Rechtsberatung per Telefon oder Email. Direkt durch unabhängige Rechtsanwälte.
Was kostet mich JURCASH?
- JURCASH ist eine beitragsfreie Serviceleistung zur NRV-Rechtsschutzversicherung. Es fällt also keine zusätzliche Versicherungsprämie an.
- Ebenso entfallen Jahres-, Mitglieds- oder Einmalgebühren sowie Erfolgsprovisionen.
- Das Inkassoverfahren ist kostenfrei, wenn der Schuldner zahlungsfähig ist. Zahlungsfähig heißt, der Schuldner hat keine Insolvenz angemeldet, keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, ist ermittelbar und es liegt gegen ihn keine Haftanordnung vor.
- Widerspricht der Schuldner der Forderung nach der ersten oder zweiten Inkassomahnung werden Sie informiert. Sie entscheiden dann, ob Sie auf eigenes Kostenrisiko die Forderung weiterverfolgen möchten. Die Kosten richten sich dann ganz individuell nach der Forderungshöhe.
- Widerspricht der Schuldner nach dem Erlass des Mahnbescheids, gilt unter bestimmten Voraussetzungen JURCASH vor Gericht. Hier zahlen Sie nur dann, wenn Sie das gerichtliche Klageverfahren in der ersten Instanz verlieren.
- Stornieren Sie den Inkassoauftrag bei unserem Inkassopartner nach der ersten oder zweiten Inkassomahnung, fallen lediglich 25,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer als Stornopauschale an. Diese Stornopauschale ist immer gleich und unabhängig von der Forderungshöhe der von Ihnen übergebenen Forderung.
- Stornieren Sie den Inkassoauftrag bei unserem Inkassopartner nach der Beantragung des Mahnbescheides, zahlen Sie die vorgenannte Stornopauschale und die sogenannten Barauslagen. Das sind Kosten von Dritten, z.B. für die Beantragung eines Mahnbescheids oder Vollstreckungsbescheids. Die Höhe richtet sich hier nach der Forderungshöhe.
- Wünschen Sie eine Rückabtretung der Forderung, weil Sie z.B. die Forderung auf anderen Wegen beitreiben will, werden Ihnen alle bislang angefallenen und gegenüber dem Schuldner geltend gemachten Kosten berechnet.
- Wenn Sie das zusätzliche Serviceangebot nutzen, wie z.B. Bonitätsauskünfte, gelten für Sie besonders vorteilhafte Konditionen. In der Regel erfolgt die Abrechnung an Sie dann monatlich.
Wie kann das funktionieren, wenn mich das Inkassoverfahren nichts kostet?
Die First Debit GmbH rechnet gem. den gesetzlichen Richtlinien die Inkassokosten an den Schuldner ab. Somit bleiben Sie von Kosten verschont.
Wer ist der Inkassopartner?
Der Inkassopartner der NRV und Ihr Spezialist für Ihre offenen Rechnungen ist die First Debit GmbH
Bis zum 31.12.2012 arbeiteten wir mit der GFKL/Domnowski Inkasso GmbH zusammen.
Seit dem 01.01.2013 ist nun die First Debit GmbH unser neuer Partner, allerdings mit vertrauten Namen und Gesichtern. Denn die First Debit GmbH wird geführt von den Herren Reinhard und Tobias Domnowski, die aus der Domnowski Inkasso GmbH im Oktober 2011 ausgeschieden sind.
Das Besondere an der First Debit GmbH: Sie ist JURCASH-Profi. Denn hier sind die ehemals bei der Domnowski Inkasso GmbH beschäftigten JURCASH-Spezialisten tätig. Das Know-how und die Servicequalität sind hervorragend.
Wie kann ich JURCASH nutzen?
Wenn Sie JURCASH nutzen möchten, wenden Sie sich gleich direkt an Ihren Inkassospezialisten, die First Debit GmbH. Wenn Sie dort Ihre NRV-Versicherungsscheinnummer nennen, erhalten Sie die JURCASH-Konditionen und sofort umfassende Hilfe.
Mit Ihrem Versicherungsschein übersenden wir Ihnen einen JURCASH-Leitfaden, der Ihnen alle Informationen zur Verfügung stellt. Legen Sie diesen am besten zu Ihren Rechnungsunterlagen. Dann haben Sie alles immer griffbereit.
Kurz nach dem Versicherungsschein erhalten Sie Ihre persönlichen Login-Daten für das Online-Forderungsmanagement unseres Inkassopartners. Damit können Sie sich gleich auf www.firstdebit.de unverbindlich registrieren.
UNSER TIPP: Nutzen Sie das Online-Portal zur Forderungsübergabe, Statusbeobachtung der laufenden Fälle, für Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte und zur Erfolgskontrolle. Rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche können Sie hier tätig sein. So sind Sie schnell und jederzeit auf dem aktuellsten Stand. Leidige Papierarbeit entfällt. Wiedervorlagen sind nicht notwendig.
Sollten Sie das Online-Portal nicht nutzen wollen, nehmen Sie mit der First Debit GmbH per Telefon, Email, Fax oder Brief Kontakt auf.
ACHTUNG: Übergeben Sie keine Originale. Unser Inkassopartner benötigte diese zur Bearbeitung nicht.
Wie erhalte ich Informationen zum Sachstand der übergebenen Forderungen?
Am einfachsten auf dem Online-Portal www.firstdebit.de
Kunden, die kein Internetportal nutzen, erhalten entweder per Email oder per Post schriftliche Sachstandsinformationen. Allerdings wird hier nur dann informiert, wenn während des Inkasso-verfahrens außergewöhnliche Umstände eintreten, wie z.B. Widerspruch gegen Ihre Forderung oder der erfolgreiche Abschluss zu vermelden ist.
Wenn Sie trotzdem zwischendurch eine Information benötigen, rufen Sie einfach bei der First Debit GmbH an.
Kann ich meine Forderung auch verkaufen?
Nein. Das Inkassoangebot unterscheidet sich von dem sogenannten Factoring oder Forderungskauf. Hier werden in der Regel komplette und große Forderungsbestände durch den Factor gekauft, um das Risiko bei einem Forderungsausfall zu minimieren.
Da es bei JURCASH überwiegend um Einzelforderungen geht, ist dieses Angebot in JURCASH nicht enthalten.
Kann ich JURCASH auch ohne eine Rechtsschutzversicherung „abschließen“?
Nein. Unser JURCASH-Serviceleistung ist exklusiv nur für NRV-Rechtsschutzkunden im Angebot.
Jedoch bieten wir mit JURCASH Kombi ein sehr günstiges Einstiegsprodukt im Gewerbebereich an. Der Name sagt es schon: JURCASH ist hier enthalten. Ihr Versicherungsberater hilft Ihnen hier gerne weiter.